ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Einleitung
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.welcome-tec.de. Dabei handelt es sich um eine Firmenwebsite, die sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richtet und die Produktpalette von welcome-tec präsentiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet, unterliegt unsere Website nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen gemäß § 1 Absatz 2 BFSG.
Unabhängig davon sind wir bestrebt, unseren Webauftritt so zugänglich wie möglich zu gestalten. Wir haben unsere Website mit dem Online-Tool WAVE geprüft und arbeiten kontinuierlich daran, erkannte Barrieren zu reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Anmerkungen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website haben,
kontaktieren Sie uns gerne:
Rafael Zwiegela
E-Mail: zwiegela@welcome-tec.de
Telefon: +49 6721 187191
Marktüberwachungsbehörde
Die Bundesländer errichten derzeit eine zentrale Stelle zur Überwachung der Anforderungen des BFSG. Bis zu deren formaler Einrichtung können Sie sich an folgende Übergangseinrichtung wenden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 – 5676970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de